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Allgemeine Geschäftsbedingungen



1.) Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem von Popfarm angebotenen Instrumentalunterricht, sowie Workshops, Masterkurse, Seminare und andere Veranstaltungen - nachstehend Veranstaltungen genannt - und dem Teilnehmer/Schüler.

 

2.) Ort

Der Instrumentalunterricht findet in den dafür vorgesehenen Räumen der Popfarm statt. Veranstaltungen können, falls erforderlich, auch außerhalb der Popfarm eigenen Räume stattfinden. Der Teilnehmer/Schüler kann dies der Leistungsbeschreibung, der Internetseite oder anderen Informationsträgern von Popfarm entnehmen. Dem Teilnehmer/Schüler wird der Veranstaltungsort ebenfalls mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

 

3.) Anmeldung / Buchungsbestätigung

Die Anmeldung kann zu jeder Zeit erfolgen. Mit Eingang der Anmeldung bei Popfarm meldet sich der Teilnehmer/Schüler unverbindlich zur Teilnahme am Instrumentalunterricht oder einer anderen Veranstaltung an. Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Teilnehmer/Schüler eine Buchungsbestätigung zugeht. Die Buchungsbestätigung kann durch Brief, Telefax und/oder E-Mail erfolgen und ist auch ohne Unterschrift wirksam.


4.) Instrumentalunterricht

4.1.) Unterrichtszeiten

Der Instrumentalunterricht findet in der Regel nachmittags von montags bis freitags statt. Die Wünsche des Teilnehmers/Schülers werden soweit möglich bei der Unterrichtsplanung berücksichtigt. Anspruch auf einen festen Wunschtermin besteht nicht. Eine Unterrichtsstunde dauert je nach gewünschter oder empfohlener Länge 30 Minuten oder 45 Minuten. Der Unterricht kann auch 2x monatlich gegeben werden. Hierbei ist aber die Ferienregelung zu beachten.

 

4.2.) Ummeldung / Wechsel

Die Ummeldung oder der Wechsel eines Instrumentalfaches oder die Verlängerung bzw. Verkürzung von Unterrichtszeiten während eines Halbjahres ist nicht möglich.

 

4.3.) Unterrichtsverlegung

Eine Unterrichtsverlegung kann nur nach Absprache und Zustimmung der beteiligten Personen vorgenommen werden. Im Interesse der beteiligten Personen sind Unterrichtsverlegungen möglichst zu vermeiden.

 

4.4.) Unterrichtsausfall

Bei ansteckender oder langwieriger Krankheit eines Teilnehmers/Schülers sollte Popfarm unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests werden für die Zeit der Erkrankung keine Unterrichtsgebühren erhoben. Bei Unterrichtsausfall von Teilnehmer-/Schülerseite besteht ansonsten kein Anspruch auf einen Ersatztermin.


Bei Unterrichtsausfall von Dozentenseite wird der Unterricht nach Vereinbarung der beteiligten Personen nachgeholt. Ab dem Ausfall der 3. Unterrichtsstunde innerhalb eines Halbjahres werden die Gebühren entsprechend erstattet, wenn der Unterrichtsausfall durch Krankheit eines Dozenten oder eines anderen von Popfarm zu vertretenden Umstands, verursacht wurde.

 

4.5.)

Einzelunterricht / Gruppenunterricht / Banding Bandsession sind Teil der Philosophie von Popfarm und ausdrücklich erwünscht. Einmal monatlich sollte der Einzelunterricht durch Gruppenunterricht oder Ensemblearbeit ergänzt werden.

 

4.6.) Rotation

Es ist ebenfalls Teil der Philosophie von Popfarm unseren Teilnehmern/Schülern die Arbeitsmethoden und Arbeitsweisen verschiedener Dozenten zu vermitteln. Daher ist die Rotation der Dozenten in angemessenem Maße ausdrücklich erwünscht. In Einzelfällen kann die Rotationen über einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden.

 

4.7.) Gebührenordnung (siehe Gebührenordnung)

 

4.8.) Zahlungsmodalitäten

4.8.1.)

Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Gebühren werden zu Anfang des Monats per Lastschrift bis auf Widerruf abgebucht. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden 10,00 € Bearbeitungsgebühren berechnet. Bei Ausscheiden des Teilnehmers/Schülers während eines Halbjahres werden die Gebühren nicht erstattet. Hier von unberührt bleibt Punkt 4.10) der außerordentlichen Kündigung.

 

4.8.2.)

Die Gebühr für die 10er Karte oder Einzelstunde ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Sollte innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist keine Zahlung eingegangen sein, ist Popfarm berechtigt von diesem Vertrag zurückzutreten.

 

4.9.) Kündigung / Laufzeit

Die Anmeldung gilt jeweils für ein Halbjahr und verlängert sich automatisch um ein Halbjahr, wenn nicht vier Wochen vor Ablauf des Halbjahres von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Das 1. Halbjahr beginnt am 1. März und endet am 31. August. Das 2. Halbjahr beginnt am 1. September und endet am 28. Februar. Während der Ferien an den allgemeinbildenden Schulen sowie an den Sonn- und Feiertagen in NRW ist unterrichtsfreie Zeit. Die Beiträge laufen jedoch durch. Die 10er Karte hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Es gilt das Datum der ersten Stunde. Eine Erstattung der Gebühren ist nicht möglich.

 

4.10.) Widerrufsrecht / außerordentliche Kündigung

Beide Seiten haben das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtsbeginn (es gilt das Datum der ersten Stunde) den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Gerät ein Teilnehmer/Schüler mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug kann Popfarm den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen.

 

5.) Workshops / Masterkurse / Seminare / andere Veranstaltungen

     -nachstehend Veranstaltungen genannt-

 

5.1.) Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibungen für Veranstaltungen kann der Teilnehmer/Schüler der Internetseite oder anderen Informationsträgern von Popfarm entnehmen. Die Leistungsbeschreibung stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Die Dozenten sind in der Gestaltung und Darbietung der Inhalte frei und unterliegen keinen künstlerischen oder technischen Anweisungen von Popfarm.

 

5.2.) Teilnahmegebühr

Die Höhe der Teilnahmegebühr für Veranstaltungen sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen und versteht sich pro Teilnehmer/Schüler inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

5.3.) Absage durch Popfarm

Ist die Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus einem sonstigen von Popfarm nicht zu vertretendem Grund nicht möglich, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, ist Popfarm berechtigt die Veranstaltung abzusagen und vom Vertrag mit dem Teilnehmer/Schüler zurückzutreten. Gleiches gilt für den Fall, dass sich für die Veranstaltung keine Mindestteilnehmerzahl verbindlich angemeldet hat. Der Teilnehmer/Schüler wird darüber, soweit möglich, rechtzeitig informiert. Etwaig bereits geleistete Zahlungen der Teilnahmegebühr werden im Falle eines Rücktritts von Popfarm aus den vorgenannten Gründen erstattet. Popfarm ist in diesem Fall nicht berechtigt für entstandene Kosten (Bearbeitungsgebühren) Abzüge vorzunehmen. Darüber hinausgehende Ansprüche (Reisekosten, Arbeitsausfall) können jedoch nicht geltend gemacht werden.

 

5.4.) Absage durch den Teilnehmer/Schüler

Bei Ausfall des Dozenten ist der Teilnehmer/Schüler berechtigt vom bestehenden Vertragsverhältnis zurückzutreten. Kann der Teilnehmer/Schüler im Falle von Krankheit oder Verletzung nicht an der Veranstaltung teilnehmen, ist er verpflichtet dieses Popfarm gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Bereits geleistete Zahlungen der Teilnahmegebühr werden nur bei Nachweis durch ein ärztliches Attest erstattet. Ist dem Teilnehmer/Schüler in Fällen von höherer Gewalt, zivilen Streitigkeiten oder anderen Gegebenheiten, die der Teilnehmer/Schüler nicht zu vertreten hat, die Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen der Teilnahmegebühr erstattet. Kommt der Teilnehmer/Schüler seiner Nachweispflicht nicht nach oder nimmt ein Teilnehmer/Schüler aus einem anderen als den oben genannten und von ihm zu vertretenden Grund nicht an der Veranstaltung teil, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Auch darüber hinausgehende Ansprüche (Reisekosten, Arbeitsausfall) können nicht geltend gemacht werden.

 

5.5.) Platzvergabe

Die Platzvergabe bei Veranstaltungen, die nur eine begrenzte Teilnehmerzahl/Schülerzahl zulassen, wird nach zeitlichem Eingang der Anmeldung bei Popfarm vorgenommen. Sollte eine Veranstaltung vor Ablauf der Anmeldefrist ausgebucht sein, besteht ohne Buchungsbestätigung kein Anspruch auf eine Teilnahme, auch dann nicht, wenn eine Zahlung der Teilnahmegebühren bei Popfarm eingegangen ist. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen nach Abzug von Bearbeitungsgebühren erstattet.

 

5.6.) Zahlungsmodalitäten

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Sollte innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist keine Zahlung eingegangen sein, ist Popfarm berechtigt von diesem Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer/Schüler von der Veranstaltung auszuschließen und den Platz weiter zu vergeben.

 

5.7.) Widerrufsrecht

Der Teilnehmer/Schüler hat das Recht, die Anmeldung vor Erhalt der Buchungsbestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Dies kann durch Brief, Telefax und/oder E-Mail erfolgen. Widerrufsgebühren werden nicht erhoben.

 

6.) Rechtsübertragung

Der Teilnehmer/Schüler überträgt Popfarm das ausschließliche Recht, alle im Rahmen seiner Teilnahme an einer Veranstaltung von ihm erstellten Aufnahmen in Bild-, Film- und Ton mit verfahren jeder Art auf Datenträger jeder Art analog oder digital aufzuzeichnen und die so gemachten Aufnahmen exklusiv, weltweit sowie zeitlich und inhaltlich unbeschränkt und beliebig oft auszuwerten, zu bearbeiten, zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verbreiten und kommerziell oder nicht kommerziell zu nutzen und öffentlich zugänglich zu machen, sofern keine rechtlichen Bestimmungen berührt werden.

 

7.) Aufnahmen

Dem Teilnehmer/Schüler ist zu keinem Zeitpunkt gestattet ohne Zustimmung von Popfarm Aufnahmen oder Übertragungen in Bild-, Film- und Ton vorzunehmen.

 

8.) Haftungsausschluss

Popfarm haftet nicht für Kosten, die aus Ansprüchen durch Personenschädigungen oder durch Diebstahl und/oder Beschädigung von Eigentum, insbesondere für vom Teilnehmer/Schüler mitgebrachte Gegenstände, Instrumente und Wertsachen während des Instrumentalunterrichts oder einer Veranstaltung inklusive Rechtsverfolgung, es sei denn, sie sind durch nachlässiges Verhalten von Popfarm oder durch von Popfarm beauftragte Personen entstanden. Popfarm weist ausdrücklich auf die bei Musik entstehenden Lärmpegel und die damit zusammenhängenden möglichen Risiken für die Gesundheit insbesondere das Gehör hin. Popfarm kann für gesundheitliche Schäden, die durch die Teilnahme am Instrumentalunterricht oder anderen Veranstaltungen entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

 

9.) Datenschutz

Popfarm schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer/Schüler. Popfarm wird die vom Teilnehmer/Schüler überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit dem Namen der Teilnehmer/Schüler gespeichert sind. Die vom Teilnehmer/Schüler übermittelten Bestandsdaten, werden durch Popfarm in der Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Soweit vom Teilnehmer/Schüler nicht anders angegeben, wird Popfarm den Teilnehmer/Schüler zukünftig über die Produkte und Veranstaltungen von Popfarm informieren bzw. auch per Fax, E-Mail oder Telefon kontaktieren. Der Teilnehmer/Schüler kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Änderungswünsche können per Fax, E-Mail oder Telefon vorgenommen werden.

 

10.) Regress-Verzichtsklausel

Die im Rahmen des Instrumentalunterricht oder einer Veranstaltung dem Teilnehmer/Schüler überlassenen Geräte und Musikinstrumente sind teilweise über eine Elektronik – bzw. Musikinstrumenten-Versicherung versichert. Der Versicherer verzichtet im Schadenfall gegenüber dem Schadenverursacher auf die ihm zustehenden Regressansprüche. Für über den Leistungsumfang des Versicherers hinausgehende Schäden gem. dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBM / ABE) bleibt die Haftung des Teilnehmers/Schülers in vollem Umfang bestehen. Eventuell bestehende Versicherungen des Teilnehmers/Schülers gehen im Schadenfall voran.

 

11.) Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Bonn vereinbart.

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